Die Schweizer Burgen, Kastelle, Wehrtürme, Schlösser und Paläste

Definitionen

Die Burg ist ein in sich geschlossener Wehrbau oder eine frühgeschichtliche antike Befestigungsanlage, im engeren Sinn ein mittelalterlicher Wohn- und Wehrbau (Bergfried), der ursprünglich unter anderem aus eckigen Türmen bestand. Ab dem 13. Jahrhundert wurden sie hingegen rund gebaut. Dadurch waren sie von außen schwerer zu erobern, weil Steine und Pfeile durch die Rundung abprallten. Der Burgherr wohnte mit seiner Familie und der Besatzung in dem Palas (Wohn- und Festsaal), daneben gab es noch ein Bediensteten Haus, Stallungen, einen Brunnen und oft auch eine Burgkapelle.

Der Wehrturm ist eine historische Wehranlage, die eingegliedert in umfangreichere Befestigungen oder alleinstehend, in erster Linie zur Verteidigung errichtet wurde.
Er diente zum Schutz von Siedlungen, Burgen und strategisch wichtigen Punkten.

Die Motte oder Turmhügelburg ist ein vorwiegend in Holzbauweise errichteter, mittelalterlicher Burgentyp, dessen Hauptmerkmal ein künstlich angelegter Erdhügel mit einem meist turmförmigen Hauptgebäude ist.

Das Kastell ist ein römisches Militärlager, das an einem strategisch wichtigen Ort errichtet wurde und das einfache Baracken für die Legionäre, Bäder, Latrinen, Getreidespeicher und Ställe für die Pferde aufwies. Dazu kamen noch Aquädukte, mit denen Wasser herbeigeschafft wurde. Da ein Kastell jedoch keinen ausreichenden Schutz bot, mussten die Legionäre deshalb Wälle, Erdgräben und Befestigungen aus Stein oder Holz errichten.

Das Schloss, ein Gebäude oder -komplex, wurde im Auftrag des Landesherrn oder anderer Mitglieder des Adels errichtet. Diese Bezeichnung ist unabhängig der Grösse oder künstlerischen Gestaltung seiner Fassade. Stattliche Schlösser gingen häufig aus mittelalterlichen Burganlagen oder früheren Klöstern hervor. Die Bauweise war weniger massiv, wie z.B. dünnere Mauern, grosse Fenster, viel Schnörkel und Türmchen. Gegen 1700 dienten für Neubauten italienische und französische Bauten als Vorbild, was die grosszügigen angelegten Gärten anbelangen.

Der Palast ist ein in einer Stadt erbauter, schlossähnlicher und repräsentativer Prachtbau. Man kann ihn auch als Stadtschloss bezeichnen, der einen Wohn- und Repräsentationsbau beinhaltet.